Bauleitplanungen & Bebauungspläne

Bauleitplanungen & Bebauungspläne

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links zu aktuellen Beteiligungsverfahren im Bereich Bauleitplanung und Flächennutzungsplanung. Mit Inkrafttreten werden die Pläne unter dem Punkt "Veröffentlichung Bebauungspläne" veröffentlicht

Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet "Kuhweg"
Gemarkung Wohnbach
Beteiligungszeitraum: 10.07.2023 bis 11.08.2023 (einschließlich)

Bebauungsplan „In der Bitz“ 2. Bauabschnitt,
Gemarkung Wohnbach
Beteiligungszeitraum: 11.10.2021 bis 19.11.2021 (einschließlich)

Bebauungsplan "Beuneweg - Feuerwehr"
Gemarkus Södel
Beteiligungszeitraum: 11.10.2021 bis 19.11.2021 (einschließlich)


Bebauungsplan "Beuneweg - Feuerwehr"
Gemarkus Södel
Beteiligungszeitraum: 25.01.2021 bis 24.02.2021 (einschließlich)

 

Bebauungsplan "Füllgesgärten IV. BA“ sowie
Teiländerung Bebauungsplan „Füllgesgärten II. BA"

Gemarkung Södel und Melbach
Beteiligungszeitraum: 28.09.2020 bis 30.10.2020 (einschließlich)

 

 

Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet „Melbacher Straße – Chausseegärten“
Gemarkung Södel
Beteiligungszeitraum: 07.09.2020 bis 07.10.2020 (einschließlich)

 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim, Ortsteil Berstadt
Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“

Der Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“ wurde in der Sitzung am 28.06.2019 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplans war die Ausweisung eines Gewerbegebiets i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Logistikzentrums zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Logistikpark Wölfersheim A 45“ liegt an der B 455 zwischen Wölfersheim und Berstadt. Nordwestlich des Gebiets verläuft die B 455, im Südwesten begrenzt die Kreisstraße K 181 nach Echzell die Fläche, südöstlich befindet sich die Gemarkungsgrenze zu Echzell.
Grundstücksverfügbarkeiten und in der Umlegung zu berücksichtigende Belange bedingen nunmehr, dass zum letztendlichen Vollzug des Bebauungsplans auf die bislang im Plan dargestellte Erweiterungsoption verzichtet wird und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend reduziert wird. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr noch rd. 28 ha.

Der jetzt im 3. Entwurf vorliegende Bebauungsplan entwickelt sich ohne weiteres aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, da der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 nunmehr für die Fläche des vorliegenden Bebauungsplans eine „Gewerbefläche, geplant“ ausweist.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Die erneute Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat zunächst in der Zeit vom 24.02.2020 bis 13.03.2020 stattgefunden. Aufgrund der Corona-Pandemie war das Rathaus der Gemeinde Wölfersheim seit dem 16.03.2020 nicht mehr barrierefrei während der Dienststunden zu betreten, so dass die Offenlage unterbrochen werden musste. Dies wurde am 20.3.2020 im Gemeindespiegel bekannt gemacht. Das Rathaus wird ab dem 04.05.2020 wieder geöffnet. Die erneute Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird insofern fortgesetzt.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt nun fortgesetzt von
Montag, dem 11.05.2020 bis einschl. Freitag, dem 05.06.2020

im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach Klingeln am Eingang des Rathauses  betreten werden können und danach die Personenabstände nach § 1 Abs. 2 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unter mehr als zwei Personen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes zählen, einzuhalten sind, kann es zu Wartezeiten bei der Einsichtnahme kommen .

Gerne können Anregungen auch an folgende E-Mail-Adresse beteiligungsverfahren.logistikpark@woelfersheim.de gesendet werden. Anregungen, die bereits aufgrund der Offenlage zwischen dem 24.02.2020 und 13.03.2020 abgegeben, wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden, sie finden Berücksichtigung.

Die vollständige Bekanntmachungen wurde unter dem Punkt Verfahrensunterlagen eingefügt. 


Verfahrensunterlagen

Die mit *gekennzeichneten Gutachten sind gegenüber dem 2. Entwurf unverändert. 

 

Umweltrelevante Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis (Beschluss der GV von Juni 2020)


Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Erneute Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Obere Steingasse- Parkplatz Singberg

Gemarkung Wölfersheim

Beteiligungszeitraum: 16.12.2019- 27.01.2020 (einschließlich)

GewerbeparkSeestraße Ost, 3. Änderung und Erweiterung

Gemarkung Wölfersheim

Beteiligungszeitraum: 26.08.2019 bis 24.09.2019 (einschließlich)

Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“
Gemarkung: Berstadt
Beteiligungszeitraum: 08.04.2019 – 13.05.2019 (einschließlich)



"GewerbeparkSeestraße Ost, 3. Änderung"

Gemarkung Wölfersheim

Beteiligungszeitraum: 01.04.2019 bis 06.05.2019 (einschließlich)

Füllgesgärten IV. BA“ sowie Teiländerung
Bebauungsplan „Füllgesgärten  II. BA“,

Gemarkungen Södel und Melbach

Beteiligungszeitraum: 01.04.2019 bis 06.05.2019 (einschließlich)

 

Bebauungsplan "An der Friedberger Chaussee"