Reisepass und Kinderreisepass

Reisepass

Für Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union benötigen Erwachsene und Kinder einen Reisepass. Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Wegen der notwendigen Unterschrift muss der Antragsteller immer persönlich erscheinen. Für Jugendliche unter 18 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Bei der Antragstellung ist der bisherige Reisepass mitzubringen. Wird erstmals ein Pass beantragt oder ist der bisherige Pass verloren gegangen, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere mitzubringen, z. B. der Personalausweis.

Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 24 Jahre sind, beträgt die Gültigkeitsdauer für den Reisepass 10 Jahre. Für jüngere Personen gilt eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Dies ist auf die größeren optischen Veränderungen in jungen Jahren zurückzuführen.

Je Pass wird ein biometrisch lesbares Passbild aus neuster Zeit benötigt. Der Einzelhandel wurde über die Anforderungen an die Lichtbilder informiert. Zusätzlich zum Passbild werden die Fingerabdrücke des Antragstellers gespeichert.
Falls noch nicht vorgelegen, sollte um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden.

Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt zurzeit ca. 3 – 4 Wochen.
Falls kurzfristig ein Reisepass benötigt wird, ist die Ausstellung eines Expresspasses möglich. Dieser steht innerhalb von 3 – 4 Werktagen zur Verfügung.
Wenn sofort ein Pass benötigt wird, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen, der maximal ein Jahr gültig ist.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Reisepass mit einer neuen Seriennummer erstellt, eine Verlängerung des alten Passes ist nicht möglich.
Für die Ausstellung eines weiteren Passes (z. B. aus beruflichen Gründen) ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung und eventuell ein entsprechender Nachweis erforderlich.

 


Kosten:

 

Antragsteller über 24 Jahre (32 Seiten):    
60,00 €
Antragsteller unter 24 Jahre (32 Seiten): 
37,50 €
Antragsteller über 24 Jahre (48 Seiten):
81,00 €
Antragsteller unter 24 Jahre (48 Seiten): 
59,50 €
Expresspass:                               zuzüglich32,00 €
Vorläufiger Reisepass:
26,00 €


Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Weitere Informationen zum Reisepass finden Sie unter www.bmi.bund.de.

Kinderreisepass

Für Kinder wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass vom Bürgerbüro ausgestellt. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeit um maximal ein Jahr verlängert werden.
 
Die Abgabe der Unterschrift ist ab 10 Jahren zwingend vorgeschrieben. Vor Aushändigung des Passes ist die Unterschrift vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Falls das Sorgerecht über das Kind nur einem Elternteil zugesprochen ist, ist dies anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen (Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung).
Der bisherige Kinderreisepass ist bei Antragstellung mitzubringen.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist ein biometrisch lesbares Passbild aus neuster Zeit erforderlich. Der Einzelhandel wurde über die Anforderungen an die Lichtbilder informiert.
Falls noch nicht vorgelegen, sollte um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, eine Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden.

Kosten:

 

Neuausstellung:
13,00 €
Verlängerung:6,00 €


Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Weitere Informationen zum Kinderreisepass finden Sie unter www.bmi.bund.de.

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