Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Entfachen eines Lagerfeuers- oder das Grillen im eigenen Garten ist nicht meldepflichtig. Sollten Sie jedoch Baum- und Heckenschnitt sowie Stroh in größeren Mengen verbrennen, muss dies gemeldet werden. Hierbei müssen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften von Ihnen eingehalten werden. Eine Übersicht finden Sie hier. Die Anzeige muss mindestens zwei Tage vor Beginn des Verbrennens erfolgen.

Angaben zum Antragsteller

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Angaben zum Verbrennungsort

Bitte möglichst genaue Beschreibung

Datum bzw. Zeitraum und Aufsichtspersonen

Bitte geben Sie Datum und Uhrzeit möglichst genau an. Der Maximale Zeitraum darf eine Woche betragen. Die Verbrennung ist möglich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Falls abwechend von oben genannter Person. Bitte mit Anschrift angeben.

Es ist ratsam pflanzliche Abfälle zu zweit zu verbrennen. Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Person mit Anschrift an.

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