Gesplitette Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim vom 11.12.2012 wurde zum 01.01.2013 die getrennte Abwassergebühr, das sogenannte Gebührensplitting für das Gemeindegebiet Wölfersheim eingeführt.

Dabei werden die Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen aufgeteilt in die Einleitung von:

a)      Niederschlagswasser        =       0,48 €/m²
b)      Schmutzwasser                 =       3,15 €/m³ (Stand: 01.01.2019)

Gebührenmaßstab für das Niederschlagswasser sind die befestigten Flächen (m²) von denen das Niederschlagswasser direkt oder indirekt der Kanalisation zugeführt wird. Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, werden nicht zum Ansatz gebracht.

Gebührenmaßstab für das Schmutzwasser ist wie bisher der Frischwasserverbrauch (m³), der über geeichte Wasserzähler erfasst wird.
Die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen wurde mit einem enormen Aufwand und guter Unterstützung der Grundstückseigentümer im Jahr 2012 vorgenommen. Da dieser Datenbestand erstmalig erfasst wurde, sind Fehler, Falschangaben und Irritationen nicht zu vermeiden. Deshalb bitten wir alle Grundstückseigentümer, die Feststellungsbescheide, welche ab dem 19.11.2012 verschickt werden, zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb Widerspruch einzulegen. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich die Widersprüche mit den Betroffenen so schnell wie möglich zu erörtern und ggf. die Bescheide zu korrigieren. Die Korrekturen sollen im ersten Quartal 2013 abgeschlossen sein. Für die Bearbeitung der Widersprüche und Korrekturen werden keine Gebühren erhoben.

Die Änderungen und den genauen Sachverhalt zum Gebührensplitting können Sie in der neuen Entwässerungsatzung der Gemeinde Wölfersheim nachlesen. Die Entwässerungssatzung finden Sie hier.