Gemeindepfleger soll Unterstützung im Alltag bieten
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“Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das Prinzip der Gemeindepflegerinnen und -pfleger in verschiedenen anderen Städten und Gemeinden gut funktioniert. Es freut mich daher sehr, dass wir eine Förderzusage erhalten haben. Damit werden vorhandene Angebote sinnvoll ergänzt,“ zeigt sich Gerhard Weber sehr erfreut. Gemeindepflegerinnen und -pfleger sind keine Pflegekräfte im klassischen Sinn. Sie sind vielmehr Ansprechpartner für ältere Menschen vor Ort, jemand der berät, vernetzt und koordiniert. Sie kommen auch zu den Menschen nach Hause, sprechen mit ihnen und schauen nach dem Rechten: Wie geht es den Seniorinnen und Senioren? Wie könnten sie eingebunden werden? Stimmen die Lebensbedingungen oder lässt sich an der Wohnsituation etwas ändern? Bedürftige Menschen sollen dann über die Gemeinde einen Termin vereinbaren können. „Von der Sozialstation Mittlere Wetterau über private Pflegedienste bis hin zur stationären Pflege steht in der Region ein breites Angebot zur Verfügung. Nicht zu vergessen sind ehrenamtliche Angebote wie die sehr gut aufgestellte Nachbarschaftshilfe Wohnbach und Umgebung,“ berichtet Bürgermeister Eike See. Ziel der neuen Stelle sei es auch diese Angebote mit in die Arbeit einzubinden und besser zu vernetzen. „Ob es sich um Unterstützung bei Behördengängen, die Vermittlung einer Haushaltshilfe oder auch die Herstellung eines Kontaktes für eine einmalige Unterstützung der Nachbarschaftshilfe handelt – älteren Menschen soll unkompliziert dabei geholfen werden, möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können. Manchmal sind sie auch einfach nur Zuhörerinnen und Zuhörer in einsamen Stunden. Ich bin mir sicher, dass ein solches Angebot auch bei uns gut angenommen werden könnte,“ ist Sozialausschussvorsitzende Magda Gerlach überzeugt. Bis das Angebot tatsächlich greift wird es noch etwas dauern. Das Land Hessen fördert die Personalkosten der Stelle mit 80 Prozent, die restlichen Kosten werden vom Wetteraukreis übernommen. Im nächsten Schritt soll auf Grundlage der Förderrichtlinien eine Stellenausschreibung ausgearbeitet werden, die auf den üblichen Wegen veröffentlicht wird. Über die Arbeit und Angebote der Gemeindepflegerin oder des -pflegers wird die Gemeinde dann ebenfalls informieren.