Antrag Windelgeld

Antrag auf Windelgeld

Die Gemeinde Wölfersheim gewährt einen Zuschuss in Höhe von 5 Euro monatlich für die Entsorgung von Windeln bei Kleinkindern und Inkontinenz. Sie können das Windelgeld einfach online mit diesem Antrag beantragen. Grundlage dieses Antrages ist §15 der Abfallsatzung der Gemeinde, die Sie hier finden.

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Beantragen Sie Windelgeld für ein Kind oder einen Hilfebedürftigen?


Angaben für Mieter

Wenn der/die Antragsteller/in kein eigenes Grundbesitzabgabenkonto (Müllkonto) bei der Gemeinde Wölfersheim hat (Mieter), sind die Angaben des/der Hauseigentümers/in (Vermieters) erforderlich.

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Ärztliches Attest

Um Ihren Antrag im Falle einer Krankheit bearbeiten zu können benötigen wir ein entsprechendes ärztliches Attest. Bei Kleinkindern ist dies nicht notwendig. Bitte laden Sie das Attest über den folgenden Upload hoch. Sie können ein Bild oder ein PDF hochladen.


Bearbeitungshinweise

Dem Antrag wird stattgegeben, soweit nicht gegen den §15 der Abfallsatzung vom 15.02.2006 verstoßen wird.

Der Antrag gilt für die Zeit ab Eingang des Antrages. Für Kleinkinder gilt er bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Jeweils im Januar erhalten Sie eine Gutschrift für das vergangene Jahr, auf der die weitere Vorgehensweise ausführlich mitgeteilt wird.


Hinweis zur Verrechnung

Der Zuschuss wird bei der Jahresrechnung der Abfallgebühren direkt auf das Grundbesitzabgabenkonto bei der Gemeinschaftskasse Wetterau des/der Erkrankten bzw. des/der Erziehungsberechtigten gutgeschrieben, soweit ein eigenes Grundbesitzabgabenkonto vorhanden ist. In Fällen, in denen kein eigenes Grundbesitzabgabenkonto vorhanden ist (z.B. Mietern in Mehrfamilienhäusern), erfolgt die Gutschrift auf dem Grundbesitzabgabenkonto der Liegenschaften. Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in bzw. die Hilfsbedürftigen ist ausgeschlossen.