Antrag Plakatierung

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Plakatständern im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Wölfersheim

1. Veranstalter

Für wen wird der Antrag gestellt?

2. Ansprechpartner

Falls abweichend vom Antragsteller

Falls abweichend vom Antragsteller

3. Zweck der Plakatierung

4. Datum der Veranstaltung

5. Anzahl der Plakate

Für die Veranstaltung dürfen in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen Ortsteile nur maximal 6, 8 oder 10 Plakate aufgehangen werden. Bitte tragen Sie hier die entsprechende Anzahl ein. Sie erhalten dann die entsprechende Anzahl an Aufklebern. Die von Ihnen angegebenen Zahlen sind auch ausschlaggebend für die Berechnung der Gebühren.

Maximal 10 Plakate

Maximal 8 Plakate

Maximal 6 Plakate

Maximal 6 Plakate

Maximal 8 Plakate

Für die Erteilung der Erlaubnis können Gebühren, nach der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde
Wölfersheim, in Höhe von 24,00 € für bis zu 12 Plakate, für jedes weitere Plakat 2,00 €, anfallen.
Für Vereine gelten andere Regelungen.

Beachtung:
Die Plakate müssen mit den Etiketten, die der Sondernutzungserlaubnis dann beiliegen, sichtbar
gekennzeichnet werden. Nicht mit Etiketten versehene Plakate besitzen keine Genehmigung und
werden daher kostenpflichtig eingesammelt (siehe Beiblatt zum Antrag mit Auflagen, Bedingungen
und Hinweisen, Punkt j).

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