Offenlage Jahresrechnung

Offenlage der Jahresrechnung 2013

Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss ... mit dem Rechenschaftsbericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen.