Haushaltspläne

Offenlage Haushaltplan für die Jahre 2025 und 2026

Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Haushaltsplan mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen.