Scheidungsverfahren


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Für das Scheidungsverfahren ist in der Regel das Amtsgericht (Familiengericht) zuständig, in dessen Bezirk

  • der Ehepartner, bei dem minderjährige Kinder aus der Ehe leben, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  • die Eheleute ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben

Die Zuständigkeit wird die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt prüfen, die/der den Scheidungsantrag stellt. Für Scheidungen mit Auslandsbezug – insbesondere wenn ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist – gelten wiederum andere Regeln.

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Zuständige Mitarbeitende