Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Christopher AhlemeyerLeitung Öffentliche Anlagen und Bauhof, Leiter der Bauabteilung (kommisarisch)
- Frau Janina Grauling