Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin Benderkommissarische Fachbereichsleitung Bürgerbüro
- Frau Regine Obert
- Frau Sandra Schäfer
- Frau Nadja Schön
- Frau Tanja Volp