Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.woelfersheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Wölfersheim

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor

genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Bilder

Beschreibung

HTML-alt-Attribut fehlt bei zahlreichen Bildern

Maßnahmen

Sukzessive Ergänzung der Bildbeschreibungen bei allen Bildern

Zeitplan

Kontinuierlich voraussichtlich bis Ende 2025

Barrierefreie Alternative

Keine Alternativen vorhanden

 

Barriere: PDF-Dokumente

Beschreibung

Teile der PDF-Dokumente sind nicht maschinell lesbar

Maßnahmen

Bei der künftigen Erstellung von Dokumenten wird darauf geachtet diese entsprechend barrierefrei zu gestalten.

Zeitplan

Kontinuierlich voraussichtlich bis Ende 2027

Barrierefreie Alternative

Keine Alternativen vorhanden

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine

unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereich: Extern eingebundene Inhalte

Beschreibung

Teilweise werden Inhalte von externen Webseiten eingebunden oder abgerufen. In diesen Fällen ist es nicht möglich sämtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Ein Beispiel ist der IMG-Tag bei Bildern.

Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.

Alternativen würden eine gesonderte Entwicklung von Software erfordern, die mit enormen Kosten verbunden ist.

Barrierefreie Alternative

Sämtliche Informationen, die zwingend benötigt werden, stehen meist auch in alternativen Formaten zur Verfügung. Bei extern eingebundenen Grafiken erschließt sich der Inhalt zudem meist aus den entsprechenden Texten.

Teilbereich: Kachelnavigation

Beschreibung

Bei der Kachelnavigation sind Buttons und Bilder anklickbar. Dies kann verwirrend sein, da für einen Navigationspunkt mehrere Links anklickbar sind.

Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.

Eine Änderung würde eine vollständige Umstrukturierung der Seite erforderlich machen, was sich negativ auf die Nutzerfreundlichkeit für alle übrigen Nutzer auswirken würde.

Barrierefreie Alternative

Die Hauptnavigation besteht aus reinem Text.

 

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019.

Inhalt:

  1. Beschreibung
    Extern eingebundene Videos auf YouTube
  2. Barrierefreie Alternative

Es stehen zwar Untertitel zur Verfügung, diese werden jedoch automatisch generiert. Sämtliche Informationen stehen auch in alternativer Form zur Verfügung.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt und aktualisiert 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Wölfersheim

Sebastian Göbel 

sebastian.goebel@woelfersheim.de 

0603697372103

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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