Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.woelfersheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Wölfersheim
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor
genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Bilder
Beschreibung
HTML-alt-Attribut fehlt bei zahlreichen Bildern
Maßnahmen
Sukzessive Ergänzung der Bildbeschreibungen bei allen Bildern
Zeitplan
Kontinuierlich voraussichtlich bis Ende 2025
Barrierefreie Alternative
Keine Alternativen vorhanden
Barriere: PDF-Dokumente
Beschreibung
Teile der PDF-Dokumente sind nicht maschinell lesbar
Maßnahmen
Bei der künftigen Erstellung von Dokumenten wird darauf geachtet diese entsprechend barrierefrei zu gestalten.
Zeitplan
Kontinuierlich voraussichtlich bis Ende 2027
Barrierefreie Alternative
Keine Alternativen vorhanden
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich: Extern eingebundene Inhalte
Beschreibung
Teilweise werden Inhalte von externen Webseiten eingebunden oder abgerufen. In diesen Fällen ist es nicht möglich sämtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Ein Beispiel ist der IMG-Tag bei Bildern.
Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Alternativen würden eine gesonderte Entwicklung von Software erfordern, die mit enormen Kosten verbunden ist.
Barrierefreie Alternative
Sämtliche Informationen, die zwingend benötigt werden, stehen meist auch in alternativen Formaten zur Verfügung. Bei extern eingebundenen Grafiken erschließt sich der Inhalt zudem meist aus den entsprechenden Texten.
Teilbereich: Kachelnavigation
Beschreibung
Bei der Kachelnavigation sind Buttons und Bilder anklickbar. Dies kann verwirrend sein, da für einen Navigationspunkt mehrere Links anklickbar sind.
Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Eine Änderung würde eine vollständige Umstrukturierung der Seite erforderlich machen, was sich negativ auf die Nutzerfreundlichkeit für alle übrigen Nutzer auswirken würde.
Barrierefreie Alternative
Die Hauptnavigation besteht aus reinem Text.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019.
Inhalt:
- Beschreibung
Extern eingebundene Videos auf YouTube - Barrierefreie Alternative
Es stehen zwar Untertitel zur Verfügung, diese werden jedoch automatisch generiert. Sämtliche Informationen stehen auch in alternativer Form zur Verfügung.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt und aktualisiert
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Wölfersheim
Sebastian Göbel
sebastian.goebel@woelfersheim.de
0603697372103
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de